Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen

1. Geltung
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Fertigung von Übersetzungen und ähnliche bzw. zugehörige Werk- oder Dienstleistungen (etwa Korrekturlesen oder Beglaubigungen). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.
 
2. Zustandekommen eines Auftrages, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die Auftragserteilung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt erst durch unsere Bestätigung oder Ausführung des Auftrages ein.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bereits bei der Auftragserteilung hinsichtlich der für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Umstände - insbesondere Zielsprache, Verwendungszweck, Fachgebiet, besondere Terminologiewünsche, Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform etc. - ausreichend zu instruieren. Sofern für die Anfertigung der Übersetzung ergänzende Informationen erforderlich sind, sind diese bereits bei Auftragserteilung zu übermitteln.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Mitwirkungspflichten, so geht dies zu seinen Lasten.
 
3. Kündigung des erteilten Auftrags
Sollte der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 649 BGB kündigen, haben wir einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen bzw. durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben bzw. zu erwerben böswillig unterlassen.
Etwa weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
 
4. Leistungserbringung, Leistungszeit
Die Übersetzung erfolgt vollständig, in Übereinstimmung mit den grammatikalischen Regeln, dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung. Fachausdrücke werden in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden.
Eine stilistische Überarbeitung ist in keinem Fall geschuldet.
Lieferfristen sind Schätzangaben, wenn diese nicht ausdrücklich als Festtermine vereinbart wurden. Sind feste Termine vereinbart, sind wir zum Hinausschieben des Termins berechtigt, wenn hierfür vom Auftraggeber zu vertretende Umstände maßgeblich sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellt, dass ergänzende Informationen notwendig sind, um den Text sachgerecht übersetzen zu können. In diesem Fall informieren wir den Auftraggeber von der voraussichtlichen Verzögerung.
 
5. Preis und Zahlungsbedingungen
Der Berechnung wird die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültige Preisliste zugrunde gelegt.
Bei Übersetzungen richtet sich der Preis nach Sprache und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden und des übersetzten Textes, sowie nach der Zeilenzahl des übersetzten Textes. Eine Normzeile hat 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen.
Ist für die im konkreten Fall zutreffende Übersetzung mehrdeutiger Begriffe die Durchsicht von Informationsmaterial erforderlich, fällt für den Zeitaufwand, der aufgrund der Durchsicht dieses Materials anfällt, ein zusätzliches Honorar nach dem in der in der Preisliste genannten Stundensatz an.
Bei etwaigen Kostenvoranschlägen handelt es sich um ca.-Angaben, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.
Die Zahlung ist sofort fällig. Skonto wird nicht gewährt.
Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Übersetzung erst mit vollständiger Zahlung berechtigt.
 
6. Urheberrecht
Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Übersetzers.
Eine Mehrfachverwendung (etwa als Aushang, Rundschreiben, Formular, durch Druck und Vervielfältigung etc.) darf nur mit seiner Zustimmung erfolgen.
Sollten wir aufgrund einer von uns gelieferten Übersetzung durch Dritte wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung von fremden Urheberrechten in Anspruch genommen werden, stellt uns der Auftraggeber von diesen in vollem Umfang frei. Er ist auch verpflichtet, uns aufgrund dieser Inanspruchnahme entstehende Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern zu tragen.
 
7. Mängel
Sollte die Übersetzung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer der Mangel zu beseitigen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder dem wiederholten Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
Ein Mangel liegt nicht vor, sofern die als unzureichend erkannte Übersetzungsleistung auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder auf fehlerhaften, unvollständigen, terminologisch falschen oder schlecht lesbaren Übersetzungsvorlagen beruht.
Für Gewährleistungsansprüche besteht eine einjährige Gewährleistungsfrist, die ab Abnahme zu laufen beginnt. Schadensersatzansprüche bleiben von der Verkürzung der Gewährleistungsfrist unberührt.
 
8. Haftung auf Schadensersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (€ 1.000.000) beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
 
9. Vertraulichkeit
Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere Mitarbeiter sind hierzu ebenfalls verpflichtet.
 
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, unser Sitz.
 
Stand: 01. September 2021