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Kosten sparen mit dem Bildungsscheck NRW


Was ist ein Bildungsscheck?
Mit dem „Bildungsscheck NRW“ fördert die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben.

Wer erhält einen Bildungsscheck?
Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Bildungsscheck kann von der/dem Mitarbeiter/in direkt, oder aber über das Unternehmen beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung.

Was muss ich tun?
Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Diese erfolgt durch eine zur Neutralität verpflichtete Beratungsstelle. Die Adressen der Beratungsstellen erhalten Sie von uns, oder im Internet unter www.bildungsscheck.nrw.de. Als eines der auszuwählenden Bildungsinstitute geben Sie bitte „inlingua Sprachcenter Duisburg“ an.

Was bekomme ich für den Bildungsscheck?
Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500,00 €. Nicht bezuschusst werden Einschreibegebühren und Lernmittel. Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält leider keine Förderung durch den Bildungsscheck.


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